Antrag ÜWG
Stadt Bad Aibling
Herrn 1. Bürgermeister Stephan Schlier
Am Klafferer 4
83043 Bad Aibling
Bad Aibling, den 27.03.2024
Antrag auf Verlegung des südlichen Ortsschildes von Mietraching 100 Meter vor die Zufahrt zum Sportpark Bad Aibling
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates,
hiermit beantragt die ÜWG-Fraktion im Aiblinger Stadtrat die Verlegung des südlichen Ortschildes von Mietraching an der Texasstrasse.
Begründung: Seit dem Bau der Abbiegespur in den Sportpark mit integriertem Fußgängerüberweg an dieser Stelle ist eine erhebliche Gefährdung
der Fußgänger und Radfahrer zu beobachten. Der Überquerungsweg ist in keiner Weise gekennzeichnet bzw. gesichert, Hinweisschilder bez. des Fußgängerüberweges
fehlen gänzlich. Erst etwa 20 Meter vor dem Überweg ist die Geschwindigkeit vom Texaskreisel kommend auf 70 Km/h beschränkt. Dies erachten wir als nicht ausreichend,
um die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten. Ein erhebliches Gefährdungspotential ist zu erkennen.
Wir fordern die Stadt Bad Aibling hiermit auf, das derzeit kurz vor dem Mietrachinger Kreisel befindliche Ortsschild zu entfernen und
ca. 100 Meter südlich vor der Linksabbiegespur zum Sportpark neu aufzustellen.
Damit wäre Tempo 50 kmh vorgeschrieben und eine deutliche Entschärfung der für Fußgänger und Radfahrer so gefährlichen Situation erreicht.
Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Hieble-Fritz Rudi Gebhart Dieter Bräunlich
2. Bürgermeisterin Fraktionssprecher Stadtrat
Leserbrief zum ÜWG-Antrag
Leserbrief zu 3./ 4.8.24 Polizei setzt sich für Entschärfung ein
Das hältst du im Kopf nicht aus!
Da gibt es einen pragmatischen Vorschlag zur Entschärfung einer möglichen Gefahrenstelle:
„Versetze ein Ortsschild um 100 Meter südlich und alle Verkehrsteilnehmer, die sich an geltende Regeln halten, vermindern ihre Geschwindigkeit auf 50km/h.“
Die vom LRA vertretene Meinung, wo das Ortsschild eigentlich stehen müsste („Zum Unterfeld“ = nördlich des Kreisels), lässt vermuten, dass die Sachlage aktuell neu erfasst werden sollte.
Für das Aufstellen eines Ortsschildes bezieht sich die StVO auf eine „geschlossene Bebauung“.
Die Ausführungsverordnung (VwV-StVO Verkehrszeichen 310 und 311) dazu sieht vor:
“Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden.
Am Kreisel erschließt die Dietrich-Bonhoeffer-Straße das B&O-Gelände, die Ebersberger Straße das Siedlungsgebiet Mietraching. Nach dem Kreisel existiert ostseitig Bebauung. Westseitig erschließt die Einfahrt zum Sportpark bebautes Terrain. Es liegen also für das Anliegen der Stadt genügend Gründe vor, das Ortsschild nach Antrag zu versetzen.
Ehe zusätzliche Verkehrsschilder aufgestellt werden oder der Bürgermeister erwägt, eine Blinklichtanlage zu installieren, sollte mit Verweis auf die Rechtslage das Versetzen des Ortsschildes für das LRA möglich sein.
Darf man vermuten, dass die „falschen“ Stadträte den Vorschlag eingebracht haben?
Letztendlich könnte man noch zu der Vielzahl der einbezogenen Akteure unseren Ministerpräsidenten Markus Söder einschalten, der propagiert Verwaltungsvereinfachung. Ein wahltaktischer Versuch einer Problemlösung böte sich an!
Gerhard Göhring
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